Die Bestattungsvorsorge ist für viele Menschen ein wichtiges Thema. So können Sie noch zu Lebzeiten schriftlich genau festlegen wie Sie sich Ihre Beisetzung wünschen. Solch eine Bestattungsvorsorge schließen allerdings nur etwa 5 % der Gesamtbevölkerung im Bundesgebiet ab. Obwohl ein Leben immer mit dem Tod endet, scheinen sich nicht viele darüber Gedanken zu machen, was dann folgen soll.
Für die Hinterbliebenen kann dies eine große Entlastung sein, da Sie es als tröstend empfinden werden, wenn alles so gemacht wird, wie Sie es wollten. Die Gründe für eine Bestattungsvorsorge sind vielfältig. So kann die Last der Hinterbliebenen erheblich gemindert werden, wenn bereits zu Lebzeiten der Verstorbene seine Vorsorge geklärt hat. Weiterhin sind die finanziellen Einlagen rechtlich geschützt und müssen im Sinne des Verstorbenen durchgeführt werden. Selbst bei Preisänderungen in der Zukunft, bleibt die Vorsorge sicher. Das die Bestattung nach den eigenen Wünschen durchgeführt werden muss, ist gesetzlich gesichert. Daher macht es u.a. keinen Sinn mehrere Tausend Euro für alle Fälle auf dem Sparbuch liegen zu lassen. Das Geld ist nur dann geschützt, wenn eine Bestattungsverfügung vorliegt.
Es empfiehlt sich auch Ihre Wünsche und Vorstellungen vorher in einem offenen Gespräch mit uns zu besprechen, um alle notwendigen Fakten auf den Tisch liegen zu haben. Anschließend können Sie dies mit Familie und Freunden besprechen um ggf. weitere Schritte zu planen.
Bei uns werden Sie fündig. Rufen Sie uns einfach an und wir helfen Ihnen sofort weiter.
Das hängt ganz von der Art der Bestattungsvorsorge ab. Es gibt Arten Ihre Vorsorge abzuschließen, ohne dafür Geld bezahlen zu müssen.
Es gibt drei Arten der Bestattungsvorsorge. Hier empfiehlt es sich mit einem etablierten Bestatter in Berlin zusammen zu arbeiten. Bei uns sind sie jederzeit in guten Händen und daher möchten wir Ihnen hier diese Arten vorstellen.
In einer Bestattungsverfügung können Sie schriftlich die Bestattungsart, aber auch zum Beispiel die Gestaltung des Grabsteins und den Ablauf der Trauerfeier festlegen.
Der Vorteil gegenüber dem Testament ist bei der Bestattungsverfügung, dass diese nicht erst nach der Beerdigung geöffnet wird. Dies ist beim Testament allerdings in der Regel der Fall. Sollten Sie vorher nicht mit Ihren Angehörigen über Ihre Bestattungswünsche gesprochen haben, könnte es sein, dass diese Wünsche nicht ausgeführt werden können.
Wir gestalten gern mit Ihnen gemeinsam kostenfrei eine solche Bestattungsverfügung. Diese sollten Sie an einem Ort hinterlegen, an dem sie im Falle Ihres Todes schnell wiedergefunden werden kann.
Mit einem Vorsorgevertrag können Sie Ihre Angehörigen bereits im Voraus auch finanziell entlasten. Hier halten Sie, genau so wie bei einer Bestattungsverfügung, sämtliche Details Ihrer Bestattungswünsche schriftlich fest. Die Kosten für diese Beerdigung werden dann noch zu Lebzeiten gezahlt. Auf diese Art können Sie sicher sein, dass Ihre Beisetzung exakt Ihren eigenen Wünschen entsprechen wird.
Sollten Sie eine Sterbegeldversicherung abschließen, werden Ihre Wünsche ebenfalls aufgenommen. Hier zahlen Sie allerdings monatlich einen Versicherungsbeitrag und im Falle des Todes wird die vereinbarte Summe an einen vorher festgelegten Begünstigten ausgezahlt. Der Versicherungsbetrag ist bis zu einer Höhe von 3.579 € nicht pfändbar.
Wenn Sie sich unsicher sind, unterstützen wir Sie bei der Wahl und Festhaltung Ihrer Bestattungsvorsorge. Rufen Sie uns an oder besuchen Sie uns in unserer Filiale in Berlin für ein persönliches Gespräch.
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